Als Honorar für eine osteopathische Behandlung wird im Behandlungsvertrag der Betrag von 90 -120€ vereinbart. Dieser ist unabhängig von der Dauer der Behandlung. Eine osteopathische Behandlung dauert durchschnittlich ca. eine Stunde, wobei der genaue Verlauf abhängig vom Einzelfall und den Ergebnissen des Befundes ist.

Die Honorarabrechnung erfolgt bei privatversicherten Patienten grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher hat der Patient die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine grundsätzliche Erstattung von osteopathischen Leistungen. Viele der gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich aber an den Kosten für eine osteopathische Behandlung. Dafür müssen je nach Kasse unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Daher ist es sinnvoll sich vor der Behandlung mit der Kasse in Verbindung zu setzen und sich über die Möglichkeit der Kostenerstattung zu informieren. Falls die Kasse Informationen und Qualifikationsnachweise des Osteopathen anfordert, kommen Sie gerne auf mich zu.

Zur Krankenkassenliste des VOD (Verband der Osteopathen Deutschland e.v.) gelangen Sie hier.

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen dem Patienten und dem behandelnden Osteopathen, unabhängig von den Versicherungsverhältnissen des Patienten. Die Behandlung wird privat in Rechnung gestellt und der Patient muss diese zahlen, unabhängig davon, ob eine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt.

Osteopathie Kathrin Juchem, Heilpraktikerin

Erbachstraße 49, 54497 Morbach

Tel.: 0176 46582058

Mail: info@osteopathie-juchem.de

Termine nur nach Vereinbarung!

Während der Behandlung ist ein Telefonkontakt nicht möglich. Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.